Zwischen der Hundepension und Hundetagesstätte Weserköter (Henning&Baule GbR) (nachfolgend „Hundepension Weserköter“ oder „Hundepension“)und dem Hundehalter (nachfolgend „Halter“) des in Betreuung gegebenen Hundes (siehe Seite 1) wird ein Vertrag geschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden HuTa- und Pensionsvertrags. Jeder Hundehalter versichert, die AGB gelesen zu haben und akzeptiert die AGB im vollem Umfang mit der geleisteten Unterschrift auf Seite 1.
Der HuTa- und Pensionsvertrags kommt verbindlich zustande, wenn eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Pensionspreises und der vom Halter unterschriebene Vertrag bei uns eingegangen ist.
Die Hundepension Weserköter informiert bei einem Kennlerngespräch über die Haltung und Unterbringung der in Pension gegebenen Hundes. Der Hundehalter ist verpflichtet Besonderheiten bei der Verpflegung und medizinische Versorgung seines Hundes ausdrücklich zu erklären. Bei Medikamentengabe ist dieses schriftlich mitzugeben, wenn der Hund in die Pension gegeben wird.
Die Hundepension Weserköter gewährleistet, jeden in Pension oder in die HuTa gegebenen Hund während des Aufenthalts in der Hundepension ausreichend Freilauf und Kontakt zur Bezugsperson zu gewähren.
Für die Unterbringung benötigt ihr Hund: Ein festsitzendes Halsband (kein Geschirr oder Zughalsband). Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Hund sich aus einem zu locker sitzenden Halsband rauswindet und daraus Schäden entstehen. Futter für die Dauer des Aufenthalts in abgepackten Mengen oder ausreichend beschriftet mitzugeben, damit der Hund die passende Menge erhält. Da die Hunde in der Gruppe viel Energie verbrauchen, empfehlen wir mehr Futter als normal einzupacken.
Dem Halter ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Hunde in der Gruppe gehalten werden, es sei denn es ist eine andere Unterbringung gebucht und besprochen. Die Hundepension Weserköter lässt bei der Zusammensetzung der Gruppen größtmögliche Sorgfalt walten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Hunde in Auseinandersetzungen geraten und verletzt werden können. Auch dies ist dem Halter bekannt.
Läufige Hündinnen werden nicht in der Hundepension Weserköter aufgenommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts in der Hundepension Weserköter läufig werden, so berechnen wir pro Tag den Satz der Einzelunterbringung von 50 Euro am Tag, da die Haltung in der Gruppe nicht mehr möglich ist. Die Hundepension Weserköter haftet nicht für die Folgen der Läufigkeit, wenn die Hündin gedeckt wird.
Die Hundepension Weserköter unterrichtet den Hundehalter umgehend, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten. Der Halter ist verpflichtet einen Notfallkontakt auf Seite 1 für solche Fälle anzugeben.
Sollte der Hund während des Aufenthalts in der Hundepension Weserköter erkranken oder sich verletzten, so dass der Hund tierärztlicher Versorgung bedarf, stimmt der Halter einer Behandlung uneingeschränkt zu, soweit deren Kosten einen Betrag von 200 Euro nicht übersteigt. Sollten die mutmaßlichen Behandlungskosten diesen Betrag übersteigen, setzt sich die Hundepension Weserköter mit dem Halter in Verbindung, um sein Einverständnis einzuholen. Sollte dies aus Gründen, die die Hundepension Weserköter nicht zu vertreten hat, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der medizinischen Versorgung des Hundes nicht möglich sein, gilt das Einverständnis des Halters unabhängig von der Höhe der Kosten für die Behandlungsmaßnahmen als erteilt, die aus veterinärmedizinischer Sicht unverzüglich ergriffen werden müssen. Die Behandlungskosten sind der Hundepension Weserköter vom Halter gegen Vorlage der Tierarztrechnung zu erstatten. Die Auswahl des Tierarztes wird von der Hundepension Weserköter getroffen. Wir berechnen für die Fahrt zur tierärztlichen Behandlung einen Betrag von 50 Euro pro Stunde und für jede angefangene 1⁄4-Stunde 12,50 Euro. In diesem Betrag sind die Fahrtkosten zum Tierarzt inbegriffen und werden nicht extra berechnet.
Bringzeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 7-9 Uhr. Samstags zwischen 9:30 -10 Uhr. Abholzeiten von Montag bis Freitag sind zwischen 16-17 Uhr. Samstags ebenfalls zwischen 16-17 Uhr. Sonntags ist Ruhetag in der Hundepension Weserköter und die Hunde können weder gebracht noch abgeholt werden. Sollten Sie eine Abholung außerhalb unserer Bring- und Abholzeiten wünschen, ist diese mit uns abzustimmen und wird mit 20 Euro zusätzlich berechnet.
Die vereinbarte Vergütung bleibt im Falle der früheren Abholung des Hundes vor dem vereinbarten Abholdatums unberührt. Eine teilweise Erstattung der Vergütung erfolgt nicht.
Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundepension richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, die die Hundepension Weserköter auf Ihrer Internetpräsenz www.weserkoeter.de veröffentlicht.
Die Kosten für den gesamten Aufenthalts des Hundes sind vor bzw. beim Bringen des Hundes zu leisten.
Die Kosten für die Tagesbetreuung/Abo sind bis zum 3. jeden Monats im Voraus zu leisten in Form eines Dauerauftrags oder eines SEPA-Lastschriftmandats und werden fortlaufend bezahlt. Das Abo gilt ab Zeitpunkt des Abschlusses für 6 Monate und verlängert sich automatisch um 1 Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. In der Kalkulation des Abos ist die Schließzeit (2 Wochen um Weihnachten) und die Feiertage in Niedersachsen berücksichtig. Der Platz ist auch bei Ausfall seitens der Hundepension Weserköter sichergestellt.
Abopreise HuTa:
Tag/Woche 128 Euro/mtl.
Tage/Woche 256 Euro/mtl.
Tage/Woche 384 euro /mtl.
Tage/Woche 512 Euro/mtl.
Tage/Woche 640 Euro/mtl.
Die Hundepension ist berechtigt, die Preise für ihre Dienstleistungen nach billigem Ermessen zu ändern, um der Erhöhung von Kosten Rechnung zu tragen, die mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen verbunden sind wie etwa Raum-, Personal-, Energie- oder Futterkosten. Die Preisänderung tritt nach Ablauf der Woche in Kraft, in der die geänderten Preise auf unserer Internetpräsenz www.weserkoeter.de veröffentlicht werden. Der Halter hat im Falle solcher Preisänderungen ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von vier Wochen ab Inkrafttreten der Preisänderung ausgeübt werden muss.
Stornierungen und Kündigungen müssen schriftlich per Mail erfolgen und sind erst wirksam, wenn sie durch die HundepensionWeserköter bestätigt werden.
HuTa: Die Wahl der Betreuungstage und des jeweiligen Abos sind bis zum 28. des Vormonats festzulegen und der Hundepension Weserköter schriftlich mitzuteilen. Die Mindestanzahl an Betreuungstagen ist 1x pro Woche. (siehe Internetseite) Die Betreuungstage verfallen, wenn der Hund nicht wie angegeben gebracht wird. Wenn Termine einzeln gebucht werden, kostet die Einzelbuchung 35€ pro Tag. Dieses muss der Hundepension Weserköter schriftlich mitgeteilt werden und gilt erst nach Bestätigung durch die Hundepension Weserköter. Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste auf unserer Internetseite: www.weserkoeter.de. Einzelbuchungen müssen 48 Stunden vor Betreuungsbeginn abgesagt werden. Bei Nichtabsage werden 100% der vereinbarten Betreuungskosten in Rechnung gestellt.
Pension: Bei Stornierungen bis 21 Tage vor dem vereinbarten Tag des Beginns der Unterbringung ist eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro fällig. Bei Stornierungen vom 20. bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Tag des Beginns der Unterbringung wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten, mindestens aber 35 Euro. Ab dem 13. Tag vor dem vereinbarten Tag des Beginns der Unterbringung ist der gesamte für den Aufenthalt vereinbarte Betrag zu zahlen.
Die Haftung der Hundepension Weserköter ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Hundepension nicht, wenn ein betreuter Hund während der Betreuungszeit trächtig wird. Die Hundepension haftet gegenüber dem Halter ebenfalls nicht für Verletzungen des betreuten Hundes aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten Hunden oder betreuten Hunden und anderen Tieren. Die Hundepension haftet auch nicht für die Beschädigung von Sachen des Halters (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.).
Die Hundepension Weserköter haftet nicht für den Tod eines betreuten Hundes, es sei denn der Tod des Hundes ist nachweislich überwiegend durch grob schuldhaftes Handeln – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – der Hundepension oder einer ihrer Mitarbeiter verursacht.
Von dem Haftungsausschluss gemäß 1. ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Hundepension Weserköter, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Hundepension Weserköter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der Gegenleistung des Halters, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die hier geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundepension Weserköter, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Der Kunde haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet gesamtschuldnerisch als Halter des betreuten Hundes neben der Hundepension als Tieraufseher nach Maßgabe von § 834 BGB, soweit deren Haftung nicht ausgeschlossen ist.
Die Hundepension Weserköter ist berechtigt, Bild- oder Tonaufnahmen, die von der der Hundepension oder in ihrem Auftrag während der Betreuung eines Hundes von seinem Halter und/oder Hunden gefertigt werden, zur Darstellung des Leistungsangebots auf der Internetpräsenz www.weserkoeter.de zu veröffentlichen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Halter widerspricht dieser Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in Textform gegenüber der Hundepension.
Der Halter darf Bild- oder Tonaufzeichnungen, deren Gegenstand die Hundepension Weserköter ist, auf welchem Speichermedium auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der Hundepension in Textform anfertigen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und der zwischen der Hundepension Weserköter und dem Halter geschlossene Vertrag hiervon unberührt.